Teilnahmebedingungen für das oekobonus-Programm


1. Das oekobonus-Programm für SchwärmerInnen


Das oekobonus-Programm ist ein unentgeltliches Bonusprogramm der oekobonus eG, Christstraße 7, 44789 Bochum (nachfolgend sprechen wir auch von der „Genossenschaft“). TeilnehmerIn – bei uns „SchwärmerIn“ genannt – kann jede natürliche Person ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich werden. In den nachfolgenden Teilnahmebedingungen wird geregelt, unter welchen Bedingungen teilgenommen bzw. „mitgeschwärmt“ werden kann.


2. Registrierung – Wie kann ich mitschwärmen?


Registrieren können Sie sich unter www.oekobonus.de oder in der oekobonus-App. Schriftliche Registrierungsunterlagen können Sie bei unseren Partnern abgeben. Nach Eingang der Registrierung und erfolgreicher Prüfung richten wir Ihr persönliches oekobonus-Konto ein. Der Vertrag zur Teilnahme am oekobonus-Programm kommt zwischen Ihnen und der Genossenschaft zustande, sobald wir Ihnen das ausdrücklich bestätigen (z. B. in Form einer Begrüßungs-Mail oder einer Nachricht in der oekobonus-App). Damit können Sie schon losschwärmen.


3. Vorteile des oekobonus-Programms – Warum lohnt es sich mitzuschwärmen?


  • Wir schwärmen für Nachhaltigkeit und möchten mit Ihnen eine nachhaltige Lebensweise zur Selbstverständlichkeit machen. Daher haben wir das oekobonus-Programm geschaffen. Unser Ziel ist es, Sie im Alltag bei nachhaltigen Konsumentscheidungen individuell zu unterstützen und dafür zu belohnen. Des Weiteren möchten wir nachhaltige Unternehmen und Projekte fördern, die unsere Werte mittragen.
  • Wenn Sie Produkte oder Leistungen unserer Partner beziehen oder an Aktionen teilnehmen, erhalten Sie Bonuspunkte, die bei uns „Bees“ heißen.
  • Mit Ihren gesammelten Bees können Sie bei unseren Partnern von Vergünstigungen und besonderen Angeboten profitieren, aber auch Produkte und Leistungen begleichen.
  • Projekte und Initiativen, in denen wir gemeinsam mit unseren SchwärmerInnen wirksam werden wollen, sind uns ein großes Anliegen. Wenn Ihnen ein Projekt gefällt, können Sie dieses direkt mit Ihren Bees unterstützen und somit etwas Gutes tun.
  • Damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind, werden wir Sie über das oekobonus-Programm, Ihr Bees-Guthaben, Informationen und Angebote der Partner sowie Projekte und Initiativen informieren. Dazu stellen wir und unsere Partner Ihnen eine persönliche Programmkommunikation zusammen. In unseren Datenschutzhinweisen erfahren Sie genau, welche Daten wir und unsere Partner verwenden.
  • In Ihrem persönlichen oekobonus-Konto können Sie jederzeit Ihre Daten und Einstellungen verwalten, Ihr Bees-Guthaben einsehen oder auch mehr über Kontosicherheit und Programmänderungen erfahren.
  • Sie bekommen Informationen über besondere Angebote, exklusive Partner-Vorteile, nachhaltige Lebensführung oder einfach schöne Geschichten von SchwärmerInnen per E-Mail oder App.

    Wir möchten unseren SchwärmerInnen Freude bringen, ihr Bewusstsein für Nachhaltigkeit stärken und nachhaltige Unternehmen und Initiativen fördern. Daher werden wir das oekobonus-Programm weiter entwickeln, neue Vorteile hinzufügen und – falls erforderlich – bestehende Vorteile anpassen. Darüber werden wir Sie rechtzeitig informieren. Natürlich bleiben bereits entstandene Ansprüche von solchen Änderungen ausgenommen. 

4. Wie kann ich Bonuspunkte bzw. Bees sammeln?

Bees sammeln Sie immer dann, wenn Sie bei einem oekobonus-Partner bonusfähige Einkäufe, Bestellungen oder sonstige Leistungen bezahlen: Bees werden, je nach Angebot, Ihrem oekobonus-Konto gutgeschrieben. Dazu muss Ihre oekobonus-Nummer vom jeweiligen Partner erfasst werden. Das funktioniert mit der oekobonus-App, mit der oekobonus-Sammelkarte oder indem Sie Ihre oekobonus-Nummer beispielsweise in einem Erfassungsfeld eingeben (bei Online-Käufen, Bestellungen, etc.). Die Auswahl der bonusfähigen Produkte und Leistungen sowie die Festlegung der Anzahl der ausgegebenen Bees erfolgt durch die jeweiligen Partner. Davon ausgenommen sind z. B. preisgebundene Produkte und Leistungen, Wertgutscheine, Geschenkkarten, Tabakwaren und Versandkosten. Ein Zukauf von Bees ist nicht möglich. Soweit nicht anders angegeben, gelten für Bees die nachfolgenden Sammelbedingungen:

  • Immer dann, wenn Ihre oekobonus-Nummer vom oekobonus-Partner gleichzeitig mit Ihrem Bezug von Produkten und Leistungen erfasst wird, erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen mindestens ein Bee pro Euro auf Ihr oekobonus-Konto.
  • Für den Fall, dass Sie ein Widerrufs- oder Rückgaberecht für diese Produkte und Leistungen haben, erfolgt die Gutschrift der Bees innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der jeweiligen Widerrufs- oder Rückgabefrist.

5. Wann verfallen Bees und wie werden Bees storniert?

Wenn Bees nicht eingelöst werden, verfallen sie – frühestens 24 Monate nach ihrer Gutschrift zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres (Beispiel: Bees, die am 1. März 2020 gutgeschrieben werden, verfallen am 31. Dezember 2022). Da wir das schade fänden, informieren wir Sie rechtzeitig darüber. Wenn ein bonusfähiger Einkauf rückgängig gemacht oder storniert wurde, können wir oder der Partner die Bees-Gutschrift im jeweiligen Ausmaß stornieren. Das gilt ebenfalls, wenn ein Fehler passiert, z. B. eine Fehlbuchung, oder auch wenn Bees missbräuchlich eingelöst wurden.


6. Wie löse ich meine Bees ein?

Mit dem Einlösen der Bees wird wieder Nachhaltigkeit unterstützt. Egal ob Sie Bees spenden oder beim Einkaufen bei Partnern verwenden – die Bedingungen sind beim jeweiligen Projekt oder Partner angegeben. Soweit dort nichts Besonderes geregelt ist, gilt Folgendes:

  • Wenn Sie Bees beim Einkaufen verwenden möchten, wird der Rechnungsbetrag direkt bei der Bezahlung um den Gegenwert der eingelösten Bees reduziert. Bees können nicht beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen eingesetzt werden, die unter Punkt 4 von der Bonusfähigkeit ausgenommen wurden.
  • Bees können auf www.oekobonus.de sowie in der oekobonus-App für die Unterstützung von Projekten und Initiativen gespendet werden.
  • Ein Bee hat immer einen Gegenwert von mindestens einem Cent (0,01 Euro).
  • Eine direkte Auszahlung der Bees ist nicht möglich. 

7. Keine Lust mehr mitzuschwärmen? – Kündigung, Änderung der Teilnahmebedingungen, Sonstiges

  • Wenn Sie nicht mehr mitschwärmen möchten, können Sie beim oekobonus-Programm jederzeit eine Pause einlegen oder Ihre Teilnahme beenden: z. B. per E-Mail an kontakt@oekobonus.de.
  • Eine reguläre Kündigung durch uns ist mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich. Darüber hinaus gibt es die Kündigung aus wichtigem Grund, der von dem/der SchwärmerIn selbst verursacht wurde (jeglicher Missbrauch des oekobonus-Kontos, Erschleichung von Bees, unbefugte Weitergabe der oekobonus-Nummer, etc.). In diesem Fall verfallen alle bereits erhaltenen Bees und sonstige Ansprüche auf Vorteile.
  • Wir behalten uns vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, sofern die Änderungen für Sie ausschließlich vorteilhaft, neutral oder erforderlich sind, um die Übereinstimmung mit dem geltenden Recht herzustellen. Andere Änderungen der Teilnahmebedingungen werden Ihnen per E-Mail oder Post im Rahmen der notwendigen Programmkommunikation bekannt gegeben. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen oder wenn Sie nach Ablauf dieser Frist Bees sammeln. Hierauf werden Sie in der Änderungsmitteilung noch einmal gesondert hingewiesen.
  • Der direkte Kontakt mit Ihnen ist uns wichtig. Wir sind aber nicht verpflichtet, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nehmen derzeit auch nicht freiwillig daran teil.
  • Wenn Sie am oekobonus-Programm mit einer Sammelkarte teilnehmen und diese nicht mehr nutzen können oder ein Verdacht auf Missbrauch vorliegt, informieren Sie bitte den Partner, von dem Sie die Sammelkarte erhalten haben.

    Stand: Februar 2020
    Version 01/20

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