Bis Ende 2021 wurden allein in Deutschland jedes Jahr etwa 45 Millionen Hühnerküken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Nun verbietet ein deutsches Gesetz das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht. Können Verbraucher*innen und Tierschützer*innen nun erleichtert aufatmen oder hat das Gesetz Tücken und Lücken?
Nachhaltigkeit heißt auch Tierwohl. Doch leider ist es so, dass Hühnerrassen, die für die Produktion von Eiern gezüchtet werden, für die Fleischerzeugung unrentabel sind. Daher werden weltweit männliche Küken dieser Rassen in den meisten Fällen nicht aufgezogen, sondern direkt nach dem Schlupf getötet.
In Deutschland setzen sich landwirtschaftliche Bio-Betriebe und Tierschutzorganisationen seit über 10 Jahren für die männlichen Tiere ein. So entstand die Bruderhahn Initiative Deutschland (BID): Die nutzlose Tötung sollte verhindert und die Verbraucher*innen auf die Problematik aufmerksam gemacht werden. Die Initiative ist ein Erfolg, denn diese Ziele wurden erreicht: Mittlerweile beteiligen sich mehr als 25 landwirtschaftliche Betriebe und Handelsunternehmen der Bio-Branche an der BID und der Begriff „Bruderhahn“ ist gut etabliert. Sogar die konventionellen Handelsketten haben das Problem erkannt und entwickeln eigene Konzepte.
Nicht das Gelbe vom Ei
Das deutsche Gesetz spricht sich zwar gegen die Kükenötung aus, regelt aber nicht die Erzeugungsketten aus dem Ausland, kritisieren Fachleute. Somit stammen Eier in verarbeiteten Produkten weiterhin von Betrieben, in denen geschlüpfte männliche Küken getötet werden. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sieht den Kükenmord als eine Systemfrage, bei der die Legehenne eine Eierproduktionsmaschine bleibt. Für die Tiere hätte das bittere Folgen.
Geschlechtsbestimmung im Ei
• Endokrinologisch: Dem Ei wird Flüssigkeit entnommen, um das Geschlecht zu bestimmen. Leider ist dieses Verfahren erst ab dem neunten Bruttag möglich. Zu diesem Zeitpunkt hat der Hühnerembryo allerdings bereits ein Schmerzempfinden. Erst ab 2024 sollen Eingriffe am Hühnerei ab dem 7. Tag des Bebrütens verboten sein, so der Gesetzesplan der Bundesregierung.
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